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Gewährleistung bei Sammlerwaffen

Wichtige Grundsätze:

Eine so genannte Sammlerwaffe....

1.

kann niemals eine Waffe sein, die vom Zustand einer Neuwaffe oder einem besonders hergerichteten Sportgerätes gleichzusetzen ist

2.

wird wegen des historischen Modellwertes gleich einer Antiquität erworben : Produktion vor langer Zeit ausgelaufen

3.

sollte wenn nicht anders angegeben, vom Istzustand her, eine funktions-tüchtige Waffe sein. Wer mit dieser schießen will, sollte sie aus Sicherheitsgründen von einem Büchsenmacher prüfen und ggf. neu beschießen lassen!

4.

muss NICHT von den Funktionsteilen und der Schussleistung einer neuen oder neuwertigen Waffe aus aktueller Produktion gleichzusetzen sein

5.

ist oft Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte alt und unterliegt schon allein durch Alter/Benutzung/Lagerung dem Verschleiß

6.

ist meist erst in den letzten Jahren zu einer Sammlerwaffe geworden, ist jedoch damals gebaut und konstruiert worden als Gebrauchsgegenstand und Werkzeug und in dieser Art auch behandelt worden. Als Beispiele mögen dienen: Eine seit Kauf im Familienbesitz befindliche hochpreisige Liebhaber-flinte, die nur zu gesellschaftlichen Anlässen präsentiert wurde und somit heute noch neuwertig ist. Oder aber eine Frontwaffe, die einen oder sogar zwei Weltkriege überstanden hat und der man das auch ansieht. Beide Stücke sind für die Sammler interessant, die sich darauf spezialisiert haben.

7.

in der Regel gewartet und auch instandgesetzt worden ( besonders während der "dienstaktiven Zeit" bei Militär- und Behördenwaffen) , dazu gehört auch Tausch und Ersatz von Teilen oder neue Oberflächen

8.

darf in Auktionen nur mit aktuellen Original-Bildern der Waffe eingestellt werden, die den heutigen Zustand darstellen

9.

kann durchaus Mängel haben. Aufgrund des Alters und der Benutzung/ Abnutzung, die jedoch die Schussfunktion nicht negativ beeinflussen, z.B. Korrosion, Oberflächenschäden usw. Die Schußleistung kann deutlich schlechter als bei einer Neuwaffe sein

10.

kann ein mehr oder weniger „begehrenswertes" Exemplar sein, je nach persönlicher Sichtweise und Erfahrung. Für den einen eine tolle Bereicherung der eigenen Sammlung, für den anderen eine uninteressante Platzvergeudung

11.

hat in der Regel eine unbekannte Anzahl von Vorbesitzern; somit ist die Historie kaum dokumentierbar

Ergänzende schriftliche Einzelvereinbarungen vor Gebot zwischen Verkäufer/ Käufer dringend empfohlen wenn....

1.

garantierte Zusagen hinsichtlich Oberflächen, Nummerngleichheit, Teilegleichheit usw. vom Käufer erwartet werden

2.

der Käufer garantierte Zusagen z.B. zum Baujahr benötigt, weil ein Stück zeitlich in sein Sammelgebiet passen muss. Bei roten Sammler WBKs ist lt. WaffG. der Erlaubnisinhaber allein dafür verantwortlich, nur solche Stücke zu erwerben , deren Erwerb ihm von seiner Erlaubnisbehörde gestattet worden ist. Bei Unklarheiten fragen Sie vor Gebot Ihre Behörde.

3.

besondere Anforderungen erwartet werden, als Zusicherung der Eigenschaft des Kaufgegenstandes nach dem BGB